Einwohnersteuer

Einwohnersteuer
Einwohnersteuer,
 
Konzept einer allgemeinen Gemeindesteuer, durch die die Einwohner entsprechend dem Äquivalenzprinzip am finanziellen Aufwand für die kommunalen Leistungen beteiligt werden sollen. Gegenwärtig gibt es in Deutschland lediglich eine Beteiligung der Gemeinden am Einkommensteueraufkommen in ihrem Bundesland (Finanzausgleich); maßgeblich für den Anteil der einzelnen Gemeinde ist das örtliche Steueraufkommen, jedoch nur soweit es auf zu versteuernde Jahreseinkommen bis zu 40 000 DM (80 000 DM bei Verheirateten) entfällt.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Gemeindesteuer (Deutschland) — Gemeindesteuern sind Steuern, deren Aufkommen nach Art. 106 Abs. 6 Grundgesetz den Gemeinden zusteht. Das sind die Hundesteuer die Grundsteuer die Gewerbesteuer und die örtlichen Verbrauchsteuern und Aufwandsteuern. Letztere dürfen die… …   Deutsch Wikipedia

  • Gemeindesteuern — sind Steuern, deren Aufkommen nach Art. 106 Absatz 6 GG den Gemeinden zusteht. Das sind zum einen die Grundsteuer und die Gewerbesteuer und zum anderen die örtlichen Verbrauchsteuern und Aufwandsteuern. Letztere dürfen die Gemeinden jedoch nur… …   Deutsch Wikipedia

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